Verbrannte Gegenstände, Bauschutt und Brandrückstände gehören zu den komplexesten Abfallarten überhaupt. Wir übernehmen die gesamte Entsorgung von Brandabfall nach einem Brandereignis.
Von der ersten Begehung bis zum abschließenden Entsorgungsnachweis decken wir jeden Schritt ab. Wir begutachten die Brandstelle, stufen den Abfall nach den geltenden Gefährdungsbereichen ein und erstellen ein vollständiges Entsorgungskonzept. Anschließend sortieren wir den Brandmüll direkt vor Ort in die gesetzlich vorgeschriebenen Fraktionen und transportieren alles fachgerecht ab.
Schnelle Notsicherung, um Ihr Objekt unmittelbar nach dem Schaden vor weiteren Einflüssen und unbefugtem Zutritt zu schützen.
Gründliche Reinigung und Aufbereitung betroffener Oberflächen mit spezialisierten Verfahren und moderner Reinigungstechnik.
Jeder Schaden ist anders. Unser Team beherrscht das gesamte Spektrum der professionellen Schadensbeseitigung.
Schäden können tragende Bauteile und Mauerwerk beeinträchtigen und erfordern eine fachgerechte Beurteilung und Sicherung.
Feinste Partikel und Rückstände dringen tief in poröse Materialien ein und müssen gezielt neutralisiert werden.
Eindringende Feuchtigkeit kann innerhalb von 48 Stunden zu Schimmel und Folgeschäden führen und muss schnell beseitigt werden.
Rückstände können aggressiv sein und Glas, Metall und Stein dauerhaft schädigen, wenn sie nicht schnell und fachgerecht entfernt werden.
Von der ersten Begehung bis zum abschließenden Entsorgungsnachweis decken wir bei Brandabfall jeden Schritt ab. Wir begutachten die Brandstelle, stufen den Abfall nach den geltenden Gefährdungsbereichen ein und erstellen ein vollständiges Entsorgungskonzept. Anschließend sortieren wir den Brandmüll direkt vor Ort in die gesetzlich vorgeschriebenen Fraktionen und transportieren alles fachgerecht ab.
Nicht jeder Brandabfall ist gleich gefährlich. Die VdS-Richtlinie 2357 teilt Brandereignisse in vier Gefährdungsbereiche ein, von GB 0 für kleinste Herdbrände bis GB 3 für großflächige Schadensereignisse mit starker Schadstoffbelastung. Brandabfälle ab Gefährdungsbereich 2 erfordern zwingend ein Entsorgungskonzept, das mit der zuständigen Abfallbehörde abgestimmt wird, sowie die Hinzuziehung eines Sachverständigen. Wir nehmen diese Einstufung für Sie vor, klären den Gefährdungsbereich und leiten daraus den gesetzlich korrekten Entsorgungsweg ab. So vermeiden Sie Fehler, die später zu Haftungsfragen führen können.
Wir setzen modernste Ausrüstung und bewährte Verfahren ein, um jeden Auftrag gründlich, sicher und zuverlässig auszuführen.
Wir arbeiten mit hochwertiger, regelmäßig gewarteter Ausrüstung für effiziente und durchgehend gründliche Ergebnisse.
Unsere zertifizierten Fachkräfte sind umfassend geschult und bringen langjährige Erfahrung in jedes Projekt ein.
Alle Arbeiten erfolgen nach geltenden Vorschriften sowie höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards.
Mineralische und organische Brandabfälle müssen gesetzlich getrennt entsorgt werden. Mineralische Bestandteile wie Mauerwerksreste und Bauschutt kommen nach der Abtrennung organischer Anteile auf eine Deponie der Klasse II. Organische Anteile, also verbrannte Einrichtungsgegenstände, Altholz und Kunststoffe, gehen in eine thermische Restabfallbehandlungsanlage. Gefährliche Sonderfraktionen wie Asbest oder Elektronikschrott werden separat verpackt und der Sonderabfallverbrennung zugeführt. Wir führen diese Trennung direkt an der Brandstelle durch, weil eine nachträgliche Sortierung in Aufbereitungsanlagen aus Arbeitsschutzgründen stark eingeschränkt ist.
Brandschutt enthält häufig Materialien, die einer gesonderten Behandlung bedürfen. Asbest, Mineralfasern und Elektronikschrott dürfen weder mit mineralischen noch mit organischen Abfällen vermischt werden. Löschwasser und kontaminiertes Wasser gelten ebenfalls als Sonderabfall und müssen separat erfasst werden. Wir identifizieren diese Fraktionen bei der Begehung und organisieren ihre Entsorgung über zugelassene Wege gemäß VdS-Richtlinie 2356.
Ein strukturierter, transparenter 5-Schritte-Prozess, der Sie bei Brandabfall Entsorgung so schnell wie möglich zur Normalität zurückbringt.
Umfassende Besichtigung des Objekts und detaillierte Schadenskartierung.
Notsicherung, Trocknung und erste Maßnahmen, um Folgeschäden zu stoppen.
Gründliche Reinigung, Desinfektion und Neutralisierung von Gerüchen.
Bauliche Wiederherstellung, Trockenbau, Anstrich und Finish.
Gemeinsame Begehung und abschließende Qualitätskontrolle.
Brandschutt ist kein gewöhnlicher Bauschutt. PAK, halogenhaltige Verbindungen sowie unter ungünstigen Bedingungen entstehende Dioxine und Furane machen Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Unser Personal arbeitet mit geeigneter Schutzkleidung, die vor dem Verlassen des Schadensbereichs entsorgt wird, um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen zu verhindern. Wir richten Übergangsbereiche ein, in denen Schutzkleidung an- und abgelegt wird. Diese Maßnahmen schützen nicht nur unser Team, sondern verhindern auch eine Kontamination angrenzender Bereiche Ihres Gebäudes oder Grundstücks.
Jeder Brandabfall erhält nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) eine eigene Schlüsselnummer. Altholz aus Brandereignissen trägt den Schlüssel 17 02 04*, Mauerwerksreste und Bauschutt den Schlüssel 17 01 06*, gemischte Bau- und Abbruchabfälle den Schlüssel 17 09 03*. Das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle, für die die Nachweisverordnung gilt. Wir ordnen jede Fraktion dem korrekten AVV-Schlüssel zu und führen die vorgeschriebene Nachweisdokumentation vollständig durch.
Brandabfälle aus privaten Haushalten unterliegen der Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das heißt, wer nach einem Wohnungsbrand einfach einen Container bestellt und den Schutt selbst abfährt, handelt in der Regel rechtswidrig. Auch gewerbliche Betriebe dürfen Brandabfälle nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen selbst verwerten. Wir kennen diese Regelungen und arbeiten im Einklang mit den zuständigen Behörden, sodass die Entsorgung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg erfolgt und Sie kein persönliches Haftungsrisiko tragen.
Versicherungen verlangen nach einem Brandschaden lückenlose Dokumentation. Behörden erwarten ein abgestimmtes Entsorgungskonzept, bevor Abbruch- und Räumungsarbeiten beginnen. Wir erstellen die erforderlichen Unterlagen, stimmen das Entsorgungskonzept mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ab und liefern den vollständigen Entsorgungsnachweis, den Ihre Versicherung für die Schadensabwicklung benötigt. Gegenüber allen Beteiligten haben Sie damit einen klaren Beleg dafür, dass der Brandabfall fachgerecht und gesetzeskonform entsorgt wurde.
Jeder Auftrag startet mit einer Begehung der Brandstelle durch unser Team. Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick über das Schadensausmaß, schätzen die anfallenden Abfallmengen und identifizieren Hinweise auf gefährliche Materialien wie Asbest oder Mineralfasern. Auf dieser Grundlage legen wir den Gefährdungsbereich nach VdS-Richtlinie 2356 fest. Er bestimmt, welche Entsorgungswege zulässig sind und ob eine Schadstoffanalyse mit Probenahme folgen muss. Diese Ersteinschätzung steuert das gesamte weitere Vorgehen.
Sobald der Gefährdungsbereich eine Analyse erfordert, entnehmen wir Proben direkt aus dem Brandschutt. Untersucht werden typische Schadstoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Dioxine und Furane. Das Brandgut und die Abbrandbedingungen bestimmen, welche Verbindungen in welcher Konzentration vorliegen. Die Analyseergebnisse entscheiden darüber, ob einzelne Fraktionen als gefährlicher Abfall eingestuft werden und welche Entsorgungsanlage gesetzlich vorgeschrieben ist. Erst mit diesen Daten lässt sich ein rechtssicheres Entsorgungskonzept erstellen, das behördlichen Anforderungen standhält.
Nach der Analyse beginnt die eigentliche Räumung. Wir trennen den Brandabfall direkt vor Ort in mineralische und organische Fraktionen sowie Sonderfraktionen. Gefährliche Kleinmengen wie Elektronikschrott oder asbesthaltige Materialien werden separat verpackt und gesichert. Metallhaltige Bestandteile separieren wir für die Verwertung. Anschließend verladen wir die sortierten Fraktionen und transportieren sie zu den jeweils zugelassenen Entsorgungsanlagen ab. Je nach Einstufung folgt jede Fraktion einem eigenen Entsorgungsweg, ob Deponie, Müllverbrennungsanlage oder Sonderabfallverbrennung.
Nach Abschluss der Räumung erhalten Sie von uns den vollständigen Entsorgungsnachweis. Dieser dokumentiert, welche Abfallfraktionen angefallen sind, welchem AVV-Schlüssel sie zugeordnet wurden und in welcher Anlage sie entsorgt wurden. Für gefährliche Abfälle, die der Nachweisverordnung unterliegen, führen wir die vorgeschriebene Begleitscheindokumentation durch. Der Nachweis ist sowohl für die Versicherungsabwicklung als auch für eine mögliche behördliche Prüfung relevant. Alle Unterlagen übergeben wir geordnet und vollständig, sodass Sie im Bedarfsfall lückenlos nachweisen können, dass die Entsorgung fachgerecht erfolgt ist.
Damit wir direkt nach der Beauftragung starten können, hilft es, einige Unterlagen vorab zusammenzustellen. Versicherungsdokumente, Grundrisspläne und Angaben zum Brandhergang erleichtern die erste Einschätzung erheblich. Wer weiß, ob im Gebäude Asbest verbaut war oder welche Materialien gebrannt haben, gibt uns wichtige Hinweise für die Gefährdungsbewertung nach VdS 2356. Je früher wir diese Informationen erhalten, desto schneller können wir mit der Begehung beginnen.
Sprechen Sie uns direkt an. Wir nehmen Ihren Auftrag entgegen, vereinbaren einen Termin für die Begehung und begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur abgeschlossenen Dokumentation. Nach einem Wohnungsbrand, einem gewerblichen Schadensereignis oder einem Industriebrand stufen wir die anfallenden Rückstände nach den geltenden Gefährdungsbereichen ein und erstellen ein Entsorgungskonzept, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir die Situation einschätzen und schnell handeln können. Je früher wir beginnen, desto geordneter verläuft die gesamte Abwicklung.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns umgehend mit einer unverbindlichen Einschätzung und einem Angebot.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die professionelle Brandsanierung und Schadensbeseitigung.
KontaktUnser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar. In den meisten Fällen sind wir innerhalb weniger Stunden bei Ihnen, um den Schaden zu sichern und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
In der Regel werden Brand- und Folgeschäden von der Gebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Die Kosten hängen vom Umfang des Schadens ab. Nach einer kostenlosen Erstbesichtigung erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Das richtet sich nach Art und Ausmaß des Schadens. Nach der Begutachtung nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitplan und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Ja. Wir entsorgen Brandrückstände und gefährliche Stoffe nach allen geltenden Vorschriften und stellen Ihnen die entsprechenden Entsorgungsnachweise aus.
Schnelles Handeln verhindert dauerhafte Schäden. Rufen Sie uns jetzt für eine schnelle Reaktion an.